1. Allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen:
    1. Die Veranstaltung ist eine öffentliche
      Veranstaltung. Teilnehmen können nur angemeldete Teilnehmer,
      die den Eintrittspreis bezahlt haben.
    2. Der Veranstalter ist der Verein „Schwachstrom
      e.V.“, im Folgenden der Veranstalter genannt.
    3. Voraussetzung für eine Teilnahme an der
      Veranstaltung sind eine korrekte Anmeldung, Begleichung des
      Eintrittspreises sowie ein Mindestalter von 18 Jahren. Jeder Teilnehmer
      muss sich bei der Veranstaltung mit einem gültigen
      Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
    4. Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie
      Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu
      gehören auch Netzwerkkabel (mindestens 10 Meter lang, Cat5),
      Anschlusskabel, 3-er Steckdosenleiste und Kopfhörer.
    5. Das Netzwerk in Form von Servern, Hubs, Switches etc.
      wird
      vom Veranstalter gestellt und betreut. Der Anschluss von selbst
      mitgebrachter Netzwerkhardware (Server, Switches, AccessPoints,
      o.ä.) ist untersagt. Eigene Server können aber im
      Serverpark des Veranstalters aufgestellt werden.
    6. Die Verantwortung für den korrekten Betrieb
      ihrer
      Computer liegt bei den Teilnehmern.
    7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
      für Schäden jeglicher Art. Dazu zählen
      Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten
      sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von
      Urheberrechtsgesetzen o.ä.. Insbesondere ist auch die Haftung
      durch Überspannung und Blitzschäden ausgeschlossen.
    8. Für Schäden jeglicher Art, die von
      einem
      oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die
      Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für
      Schäden an Hardware und am Veranstaltungsgebäude.
    9. Der Veranstalter erhebt vom Teilnehmer Daten, die zur
      korrekten Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind und
      zur Information über weitere Veranstaltungen des Veranstalters
      genutzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Passwort geheim
      zu halten und dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, wenn
      ihm bekannt ist, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort genommen
      hat. Der Veranstalter hält die datenschutzrechtlichen
      Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland ein.
  2. Anmeldung und Bezahlung:
    1. Zur korrekten Anmeldung gehören: Angabe der
      Personendaten, Bezahlung des Eintrittspreises.
    2. Wenn möglich sollte die Anmeldung über
      die Seite schwachstrom.org erfolgen und die Zahlung des
      Eintrittspreises anschließend per Vorkasse als
      Überweisung auf das Konto des Veranstalters erfolgen. Im
      Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben, für welchen
      Teilnehmer die Zahlung ist (Vor- und Nachname und SSN-ID).
    3. Zahlung an der Abendkasse ist möglich. Nur die
      Zahlung per Vorkasse sichert dem Teilnehmer einen Platz auf der
      Veranstaltung zu. Die Vorkasse sollte spätestens eine Woche
      vor der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
      Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Zahlung per Vorkasse, beim
      Einlass zur Veranstaltung durch entsprechende Dokumente (z.B.
      Kontoauszug) nachzuweisen.
    4. Mit der Überweisung des Eintrittspreises wird
      dem
      Teilnehmer ein Platz reserviert. Eine Absage seitens des Teilnehmers
      ist daher nur bis genau zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
      möglich. Das überwiesene Eintrittsgeld wird dem
      Teilnehmer dann zurück überwiesen. Bei einer Absage
      des Teilnehmers innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Veranstaltung
      ist eine Rückzahlung des Eintrittspreises ausgeschlossen. Der
      Veranstalter behält sich vor, in Ausnahmefällen von
      dieser Regelung abzuweichen.
  3. Bedingungen während und nach der Veranstaltung:
    1. Den Anweisungen des Veranstalters ist in jedem Fall Folge
      zu leisten.
    2. Die Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung
      angemessen zu verhalten.
    3. Das Rauchen in der Veranstaltungshalle ist nicht
      gestattet.
      Es werden Raucher-Bereiche zur Verfügung gestellt.
    4. Generell ist Alkoholkonsum zugelassen. Bei exzessivem
      Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der
      Veranstalter das Recht vor, entsprechend einzuschreiten.
    5. Räume, die nicht zur Benutzung durch Teilnehmer
      freigegeben sind, dürfen nicht betreten werden.
      Fluchttüren dürfen nur im Ernstfall (Brand
      o.ä.) genutzt werden.
    6. Im Schlafbereich haben sich die Teilnehmer ruhig zu
      verhalten, sodass ein Schlafen in diesem Bereich möglich ist.
    7. Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, dass die
      unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine
      Straftat darstellt. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur
      permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die
      Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen
      Teilnehmer.
    8. Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und
      ähnlichen Geräten ist verboten. Am PC-Stromnetz ist
      ausschließlich der Betrieb von PCs und Monitoren erlaubt.
      Für Küchengeräte o.ä. gibt es einen
      separaten Bereich.
    9. Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist
      pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die
      Sanitäreinrichtungen. Geräte und Einrichtungen
      dürfen nur für ihren Bestimmungszweck verwendet
      werden.
    10. Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit selbst
      verantwortlich. Dies gilt besonders für Gesundheit,
      Datensicherheit sowie Schutz vor Diebstahl seines Eigentums. Auch in
      diesem Fall ist der Veranstalter nicht haftbar.
    11. Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk
      stört, Hack-Attacken durchführt o.ä. wird
      sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
    12. Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei
      Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
      behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Personen
      der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückzahlung des
      Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
    13. Beim Verlassen der Veranstaltung haben die Teilnehmer
      ihre
      Plätze und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen,
      wie sie sie vorgefunden haben, d.h. frei von Müll
      o.ä.. Die Mülltrennung auf der Veranstaltung ist beim
      Entsorgen in die aufgestellten Müllbehälter
      einzuhalten.
  4. Schlussbestimmungen
    1. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese
      Teilnahmebedingungen an.
    2. Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der
      Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen
      unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
      unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
      solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
      rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
      Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.